Eigenanteilsrechnung

Während einer kieferorthopädischen Behandlung fallen „vorübergehende“ Kosten für den Patienten an, die sogenannten Eigenanteile. Diese sind als „Pfand“ für gute Mitarbeit seitens der Krankenkasse gefordert. Das bedeutet, dass die Krankenkasse über den kompletten Behandlungszeitraum 80% bzw. 90% bei Geschwisterkindern bezahlt und der Patient bei den restlichen 20% bzw. 10% in Vorleistung treten muss. Die Eigenanteilsrechnungen sind bei uns zu begleichen. Nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung können die Rechnungen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Daraufhin werden diese Kosten erstattet.